Ausbildungs- bzw. Reisevertrag zwischen der Süddeutschen Gleitschirmschule (PPC Chiemsee GmbH), nachfolgend Veranstalter genannt, und dem Kurs- bzw. Reiseteilnehmer, nachfolgend Kursteilnehmer genannt.
Voraussetzungen
Es können lediglich Personen ohne Einschränkung ihrer Reaktions- und Bewegungsfähigkeit eine Ausbildung zum Gleitschirmpiloten absolvieren. Das Mindestalter ist 14 Jahre, hier bedarf es der Erlaubnis der Erziehungsberechtigen. Zur Teilnahme an den Sicherheitstrainings ist mindestens der Beschränkte Luftfahrerschein (A-Lizenz) oder der Sonderpilotenschein erforderlich.
Anmeldung
Die Buchung einer Veranstaltung kann mündlich, telefonisch, per Fax oder E-Mail geschehen. Die Buchungsbestätigung erfolgt durch Zusendung der Anmeldebestätigung/Rechnung. Nach Eingang der Anzahlung gilt die Teilnahme der gebuchten Veranstaltung als gesichert.
Zahlungsbedingungen
Gleichzeitig mit der Anmeldung sind mind. 50% der Veranstaltungsgebühr als Anzahlung zu entrichten. Der Restbetrag der Veranstaltungsgebühr ist spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn zu begleichen.
Rücktritt durch den Kursteilnehmer
Der Kursteilnehmer hat die Möglichkeit vor Kursbeginn von seinem Ausbildungsvertrag zurückzutreten. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgeblich ist der Poststempel der Rücktrittserklärung. In diesem Fall kann der Veranstalter für entstandene Kosten und Verluste Ersatz verlangen. Es können folgende Stornobeträge berechnet werden:
- Bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn >> 15% der Veranstaltungsgebühr, mindestens jedoch Euro 50,- pro Person.
- 29. bis 15. Tag vor Kursbeginn >> 30% der Veranstaltungsgebühr
- 14. bis 7. Tag vor Kursbeginn >> 50% der Veranstaltungsgebühr
- 6. Tag vor Kursbeginn >> 70% der Veranstaltungsgebühr
- Während des Kurses >> 90% der Veranstaltungsgebühr
Verschiebt ein Kursteilnehmer den Beginn seiner Ausbildung auf einen späteren Termin, so entstehen ihm dadurch keine Kosten.
Rücktritt durch die Flugschule
- ohne Einhaltung einer Frist: Gefährdet der Teilnehmer seine eigene, oder die Sicherheit anderer, oder wird der Unterricht in grob fahrlässiger Weise gestört, so behält sich die Flugschule das Recht vor, den Vertrag fristlos zu kündigen. Die Kursgebühr wird dann bis zu einer Höhe von maximal 50% zurückerstattet.
- bis 2 Wochen vor Kursbeginn: Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Ausschreibung darauf hingewiesen wird. Der Kursteilnehmer erhält den eingezahlten Kursbetrag umgehend zurück. Weitergehende Ansprüche seitens des Kursteilnehmers sind ausgeschlossen.
Gewährleistung und Verfall von Leistungen
Ist die Durchführung eines Kurses aufgrund witterungsbedingter Flugverhältnisse nicht möglich, oder scheidet ein Teilnehmer aufgrund einer Verletzung oder Krankheit aus, bestehen keine Ansprüche auf Erstattung der Kursgebühr.
Besondere Pflichten des Veranstalters
Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
- die gewissenhafte Kursvorbereitung,
- die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger,
- die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung,
- die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen,
- eine sichere und gewissenhafte Ausbildung, insbesondere unter der Berücksichtigung der Ausbildungsrichtlinien des Deutschen Hängegleiterverbandes.
Über die Abhaltung und den Abbruch von Kursen entscheidet das Lehrpersonal nach pflichtgemäßem Ermessen.
Besondere Pflichten des Kursteilnehmers
Der Kursteilnehmer verpflichtet sich:
- vor jedem Start den ordnungsgemäßen Zustand seiner Ausrüstung zu kontrollieren,
- einen ordnungsgemäßen Startcheck durchzuführen und darüber hinaus im Zweifelsfall nicht zu starten,
- erst nach ausdrücklicher Startfreigabe des jeweiligen Lehrpersonals zu starten, jedoch niemals gegen seine eigenen Bedenken,
- allen Anordnungen des Lehrpersonals bezüglich des Unterrichts Folge zu leisten,
- seine eigene Ausrüstung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu versichern und die Versicherungsbescheinigung mitzuführen,
- für einen gütesiegelkonformen Zustand seiner Ausrüstung zu sorgen und insbesondere den Zwei-Jahres-Check für Gleitsegel und die 6-monatigen Packintervalle des Notsystems einzuhalten.
Besondere Risiken
Im Hinblick auf die allgemeinen Risiken des Gleitschirmfliegens geschieht die Teilnahme an den Veranstaltungen auf eigene Gefahr. Diese Regelung gilt besonders für Risiken, die vom Veranstalter nicht vorhersehbar sind. Eine Haftung für Schäden, die mit dem Charakter der jeweiligen Veranstaltung oder dem Charakter der Sportart Gleitschirmfliegen in Zusammenhang stehen, besteht auch dann nicht, wenn der Veranstalter die in Frage kommenden Veranstaltungen durchführt.
Preise und Leistungen
Es gelten die in den Veröffentlichungen des jeweiligen Jahres abgedruckten Preise und Leistungen (Preis- und Programmänderungen bleiben vorbehalten).
Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Traunstein. Erfüllungsort ist Sitz der Flugschule. Der Kursteilnehmer kann den Veranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Veranstalters gegen den Kursteilnehmer ist der Wohnsitz des Kursteilnehmers maßgeblich.
